In einem oberbayrischen Landkreis entbrannte ein Streit darüber, ob
die Gebirgsschützen mit ihren Schußwaffen an einem Gottesdienst
teilnehmen dürfen [51]. Auf der einen Seite stehen wieder
Argumente, daß Gewehre prinzipiell todbringende Waffen seien,
Waffen seien unchristlich und hätten mit der Religion nichts zu
tun. Dagegen wird argumentiert, daß die historischen Waffen der
Gebirgsschützen harmlos seien, nur ein Requisit des Brauchtums
darstellten, und damit keinen kriegerischen Charakter aufwiesen.
Hier steht also wieder die Komponente der Aktualität (siehe Seite
) im Vordergrund. Der aktuelle Kriegsbezug
ist nicht gegeben, und deshalb ist ein Gebirgsschützengewehr oder
ähnliches durchaus auch im Gottesdienst vertretbar.